Über das Projekt
Die Grundidee des Projektes entstand aufgrund der positiven Erfahrungen der Kooperationspartner aus der Realisierung des Projektes CLARA 2 (2010-2013). Im Hinblick darauf, dass die grenzübergreifenden Förderprogramme ein dreiseitiges Projekt (Sachsen, Bayern, Karlsbader Region) nicht ermöglichen, wurden 2 Projekte CLARA 2 gebildet. Das gleiche Prinzip der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Bayern, Sachsen und Karlsbader Region wird für die nachfolgende Projekte angewendet. Zwei vergleichbare Projekte werden gebildet für:
die tschechisch-sächsische Grenze das Projekt „CLARA III: Entwicklung der gemeinsamen partnerschaftlichen Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung in der tschechisch-sächsischen Region“,
die tschechisch-bayerische Grenze das projekt „CLARA III: Entwicklung der gemeinsamen partnerschaftlichen Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung in der tschechisch-bayerischen Region“.
Gemeinsamer Lead-partner beider Projekte ist Karlsbader Region, der die Aktivitäten beider Projekte nicht nur auf dem tschechish-sächsischen und tschechisch-bayerischen Gebiet, sondern auch im Rahmen der beiden grenzübergreifenden Projekte koordinieren wird.
Das Projektziel ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Nachbarregionen auf der Ebene von Verwaltungsorganen in 7 konkreten Bereichen zu intensivieren. Es handelt sich um einen übergreifenden Ansatz zu grenzübergreifenden Themen, die öffentliche Verwaltung betreffen, d. h. Themen, die einen unmittelbaren Einfluss auf das Bürgerleben auf beiden Seiten der Grenze haben.
Es handelt sich um folgende Themen:
Zivilschutz
Tourismus, Kur- und Bäderwesen
Jugend, Bildung und Soziales
Moderne öffentliche Verwaltung und Informationssysteme
Regionale Entwicklung und Raumplanung
Umweltschutz
Verkehr
Durch gemeinsame Kräfte wird die nachhaltige und koordinierte Entwicklung des gemeinsamen Grenzgebietes unterstüzt. Dank der Verbesserung der Zusammenarbeit der entsprechenden Organe kommt es zur Vereinfachung der Lösungssuche der grenzübergreifenden Fragen.
Projektzeitraum
- 01. 10. 2016 – 30. 09. 2019 (36 Monate)